Impressum

Familien-Zahnpraxis
Dr. Caroline Melzer

Mainzer Str. 49
55218 Ingelheim am Rhein

Tel.: 06132 40884
E-Mail: mail[at]familien-zahnpraxis.de
Web: www.familien-zahnpraxis.de



Zuständige Kammer

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Langenbeckstraße 2
55131 Mainz
www.lzk-rheinland-pfalz.de



Zuständige Aufsichtsbehörde

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Hauptverwaltung
Eppichmauergasse 1
55116 Mainz
www.kzv-rheinlandpfalz.de



Steuernummer:

08/220/21280



Berufsbezeichnung

Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kinderzahnheilkunde
Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen



Berufsrechtliche Regelungen

Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Zahnärztekammer Rheinland-Pfalz unter dem Menüpunkt Berufs-/Sonstiges Recht hinterlegt.

Landesgesetz über die Kammern für die Heilberufe:
"Heilberufsgesetz (HeilBG)" Rheinland-Pfalz vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649; 1979 S. 22), BS 2122-1, i.d.F. der Änderung durch das Dritte Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004

Berufsordnung:
Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Ok­tober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004 (GVBI. S. 332), BS 2122-1, tritt hiermit die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19. November 2005 beschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 02. Februar 2006 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-7.2) genehmigte neue Berufsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinland-Pfalz in Kraft.

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz):
Vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGB1 . I S.1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2001 (BGBl. I S. 3320)

Gebührenordnung:
Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2004 (GVBI. 2004, S. 332), BS 2122-1, tritt die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19./20. November 2004 mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-18.2) beschlossene Novellierung der Gebührenordnung und der dazugehörenden Anlage 1 — Gebührentarif — der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in Kraft.



Fotografie

Jürgen Ferentz



Gestaltung, Redaktion und Programmierung

LABOR – Agentur für moderne Kommunikation GmbH
Mainz



Inhaltlich Verantwortlicher

Dr. Caroline Melzer



Haftungsausschluss

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Datenschutz

Am 25. Mai 2018 treten die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Der Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern wird dadurch gestärkt.

Als Ihre Zahnarztpraxis legen wir seit jeher besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten, die wir im Rahmen Ihrer Behandlung erheben. Die europäische Datenschutzvorschrift verpflichtet uns dennoch, Sie darüber zu informieren, welche Ihrer Daten wir zu welchem Zweck erheben, speichern und weitergeben.

Die Datenverarbeitung erfolgt entweder aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns zu erfüllen, oder weil Sie der Datenverarbeitung eingewilligt haben. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer Daten sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch.

Sofern wir für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis benötigen, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken.

Sie haben zudem das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden Daten zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Beim ersten Kontakt im Quartal wird Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unser elektronisches Praxisverwaltungssystem eingelesen. Dabei werden folgende personenbezogene Daten erhoben
• Name
• Geburtsdatum und Geschlecht
• Anschrift
• Krankenkasse/Kostenträger, Versicherungsnummer und Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied, Familienversicherter, Rentner etc.)

Im Rahmen der Behandlung erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, planen Therapien, erstellen gegebenenfalls Heil- und Kostenpläne oder Arztbriefe und füllen rechtlich vorgegebene Musterformulare für Rezepte, Heilmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem Praxisverwaltungssystem gespeichert werden.

Wir benötigen Ihre Gesundheitsdaten, um Sie für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, für Ihre Krankenkasse/Ihren Kostenträger oder für weiterbehandelnde Zahnärzte oder Ärzte nachprüfbar behandeln zu können. Auch alle Verordnungen/Rezepte sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen zum Beispiel kein Rezept für ein Schmerzmedikament ausstellen oder einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Datenerhebung ist daher für eine sorgfältige Behandlung zwingend erforderlich.

Ihre Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert. Zugang zu diesen Daten haben nur autorisierte Praxismitarbeiter. Ihre Daten werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschrieben Fristen aufbewahrt. Gegebenenfalls kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen finden Sie unter Patienteninformtion KZV RLP. (Click here)

Daten werden übermittelt an:

• Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (Körperschaft des öffentlichen Rechts) erhält die Daten zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse und zur Prüfung auf Korrektheit.
• Ihre Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger des gesetzlichen Versicherungssystems (zum Beispiel die Landesunfallkasse) bekommt die für die Abrechnung relevanten Daten.
• Zahntechnische Labore erhalten Daten, die für die Herstellung von Zahnersatz etc. notwendig sind (zum Beispiel Name, Versicherungsstatus, Therapieplanung).
• Vertragszahnärztliche Gutachter und der Medizinische Dienst der Krankenkassen erhalten Ihre Daten (Name, Befund- und Therapieunterlagen etc.), die im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein Gutachten erstellen sollen.
• Auf Verlangen der Prüfungsstelle müssen im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfung Abrechnungsdaten übermittelt werden.
• Laborärzte bzw. Pathologen erhalten Daten, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist (zum Beispiel einer Mundschleimhauterkrankung).
• Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Zahnarztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein, die eine Datenweitergabe erfordern.
• Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.

Sie haben das Recht, sich bei Fragen rund um den Datenschutz oder mit Beschwerden an die rheinland-pfälzische Datenschutzbehörde zu wenden. Diese ist der :



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